Familienpsychologische Gutachten
Neutral – fundiert – im Sinne des Kindeswohls
In familiengerichtlichen Verfahren im Kindschaftsrecht geht es oft um weitreichende Entscheidungen, die für Eltern und Kinder mit starken Emotionen verbunden sind. Wenn Fragen zur elterlichen Erziehungsfähigkeit, zum Lebensmittelpunkt des Kindes oder zu Umgangsregelungen im Raum stehen, kann ein psychologisches Gutachten bei unklaren Sachverhalten helfen, eine Grundlage für tragfähige Entscheidungen zu schaffen.
Als ausgebildete Sachverständige im Familienrecht erstelle ich neutrale und wissenschaftlich fundierte Gutachten, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Dabei arbeite ich mit größter Sorgfalt und Objektivität und beachte stets die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (vgl. Bregulla et al, 2019) und arbeite nach aktuellen wissenschaftlichen Standards (vgl. u.a. Dettenborn und Walter, 2022; Salzgeber et. al, 2020). Um das 4-Augen-Prinzip zu gewährleisten lasse ich meine Gutachten zudem stets von anderen erfahrenen Gutachter:innen der PDB Hamburg prüfen.
Mein Ansatz
Ich arbeite nach aktuellen wissenschaftlichen Standards (vgl. u.a. Dettenborn und Walter, 2022; Salzgeber et. al, 2020) und lege besonderen Wert darauf, die individuellen Dynamiken und Bedürfnisse der betroffenen Familien und ihren Systemen zu erfassen. Mein Ziel ist es, die Perspektiven aller Beteiligten zu verstehen, die Beziehungen und Bindungen mehrdimensional zu analysieren und die bestmögliche Lösung für das Wohl des Kindes zu finden. Ich wirke, wenn möglich, während der Begutachtung gerne auf Einvernehmen hin, sofern dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Falls Sie Fragen zu meiner Arbeit als Sachverständige oder dem Ablauf einer Begutachtung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Themen der Gutachten
- Umgangsregelungen – Wie können kindeswohldienliche Kontakte zwischen dem Kind und beiden Elternteilen gestaltet werden?
- Lebensmittelpunkt – Wo sollte das Kind zukünftig überwiegend leben? Welche Umgangsregelung ist für das Kindeswohl am zuträglichsten?
- Erziehungsfähigkeit – Ist das Kindeswohl bei der erziehenden Person gesichert? Welche elterlichen Kompetenzen sind vorhanden, und welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es ?
- Rückführungen – Ist eine Rückführung in die Herkunftsfamilie verantwortbar und dem Kindeswohl dienlich?
Qualifikationen im Bereich familienrechtlicher Gutachten
Neben meinen spezifischen Weiterbildungen als Sachverständigen im Familienrecht und im Bereich der psychologischen Diagnostik und Testverfahren in familienrechtlichen Verfahren verfüge ich über fünf Jahre Berufserfahrung in der ambulanten Jugendhilfe. Durch meine Arbeit als Familienhilfe und Erziehungsbeistand habe ich viele Familien in unterschiedlichsten Problemlagen begleitet und kenne die Schnittstelle zwischen Jugendamt, Gericht und Jugendhilfe sehr gut. Um fundierte und wissenschaftlich abgesicherte Gutachten zu erstellen, habe ich mich neben meiner akademischen Ausbildung als Sozialpädagogin und Psychosoziale Beratung in verschiedenen Gebieten gezielt weitergebildet:
- Sachverständige im Familienrecht (PDB Hamburg)
- Psychologische Diagnostik in familienrechtlichen Verfahren (Weinsberger Forum)
- Systemische Beraterin (Wispo – Systemisches Zentrum)
- Systemische Kinderschutzfachkraft (PPSB Hamburg)
- Signs of Safety Ansatz (Manna Slot)
- Traumapsychologische Fortbildung nach Pitt Kid (Dr. Andreas Krüger)
- Mediation Kompakt (SPFZ Hamburg)
- Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, § 1631b BGB (Weinsberger Forum)

